Rechnungen
Haben Sie Fragen zu Ihrer Rechnung? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen sowie Fragen und Antworten.
Rechnungsstellung und -frequenz
Sie erhalten in der Regel pro Jahr zwei Teilrechnungen sowie eine Jahresrechnung. Die Jahresrechnung wird auf Grund Ihrer Selbstablesung erstellt. Die Teilrechnungen werden auf Basis des Vorjahresverbrauchs erstellt. Die geleisteten Zahlungen für die Teilrechnungen werden bei der Jahresrechnung in Abzug gebracht.
Das Datum der Rechnungsstellung hängt vom Standort Ihrer Liegenschaft/Wohnung ab und erfolgt jeweils im Folgemonat der Zählerablesung. Wann die Zählerablesung bei Ihnen stattfindet, finden Sie hier.
Sie finden Ihre Rechnungen von IWB im Online Kundenportal. Sind Sie noch nicht Nutzer vom Kundenportal? Dann registrieren Sie sich hier.
Nach dem Auszug wird eine Schlussrechnung basierend auf dem effektiven Verbrauch per Stichtag (Schlüsselübergabe) erstellt und in Rechnung gestellt.
Das Rechnungsdesign bei IWB wird aktuell überarbeitet. Die Einführung erfolgt gestaffelt.
Sofern Sie noch keinen Smartmeter (automatische Ablesung) installiert haben, erhalten Sie als Privatkunde ein Mal pro Jahr die Aufforderung den Zählerstand zu melden. Dies können Sie im Kundenportal tun.
Rechnungstypen und -zusammensetzung
Bei der Akontorechnung oder Teilrechnung handelt es sich um eine Zwischenrechnung für bereits bezogene Leistung. Diese basieren auf Ihrem geschätzten Jahresverbrauch vom Vorjahr. Die bezahlten Akontorechnungen werden von der Jahresrechnung abgezogen. Die Jahresrechnung wird auf Basis Ihres effektiven Verbrauchs erstellt. Das Datum der Rechnungsstellung hängt vom Standort Ihrer Liegenschaft/Wohnung ab und erfolgt jeweils im Folgemonat der Zählerablesung. Wann die Zählerablesung bei Ihnen stattfindet, finden Sie hier.
Diese Information finden Sie hier oder auf Ihrer Rechnung.
Die ARA-Gebühr (Abwassergebühr) wird zusammen mit dem Wassertarif, die Lenkungs- und Förderabgabe mit dem Elektrizitätstarif erhoben. Wir führen im Auftrag des Amtes für Umwelt und Energie Basel-Stadt oder der entsprechenden Wohngemeinde das Inkasso der ARA-Gebühr sowie der Lenkungs- und Förderabgabe durch.
Die Förderabgabe beträgt 9% des Netznutzungsentgelts (NNE) und der Lenkungsabgaben (LA) (jeweils ohne MwSt.). Detaillierte Informationen finden Sie unter www.aue.bs.ch.
Seit der Tarifrevision vom 1.1.2007 erfolgt bei IWB die Stromverrechnung getrennt nach Netznutzung und Energiebezug. Dies entspricht einer gesetzlichen Anforderung hinsichtlich einer künftigen Strommarktöffnung.
Das Netznutzungsentgelt ist das Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur. Damit bezahlt der Verbraucher die Kosten, die dem Netzbetreiber für den Transport der benötigten Energie zur Verbrauchsstelle entstehen.
Energie-Rechnungen
Für die zweite Mahnung wird eine Gebühr von CHF 40.00 (ohne MwSt.) erhoben. Für die Unterbrechung von Energie bei Nichtbezahlen werden Umtriebsspesen von CHF 50.00 verrechnet. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt erst, wenn alle fälligen Zahlungsausstände inkl. Gebühren gegenüber IWB vollumfänglich beglichen sind.
Postspesen
Für Einzahlungen am Postschalter erhebt die Post Gebühren, welche wir mit der nächsten Rechnung verursachergerecht weiterbelasten. Um diese Kosten zu vermeiden, können Sie auf E-Banking, E-Rechnung oder Lastschriftverfahren wechseln. Die Informationen zur Anmeldung für E-Rechnung und Lastschriftverfahren finden Sie hier.
Rechnungen der Kehrrichtverwertung KVA
Für die Anlieferungssperre werden Umtriebsspesen von CHF 50.00 verrechnet. Die Anlieferungssperre bleibt solange bestehen, bis alle fälligen Zahlungsausstände inkl. Umtriebsspesen vollumfänglich beglichen sind.
Die CO2-Abgabe wird auf jeder Erdgasrechnung von IWB ausgewiesen. Es handelt sich dabei um eine Lenkungsabgabe des Bundes auf fossile Brennstoffe, die zusätzlich zu den Energiekosten zu entrichten ist. Der Ansatz der CO2-Abgabe pro kWh muss jährlich aufgrund der Eigenschaften des importierten Erdgases neu berechnet werden. Rund zwei Drittel der Erträge aus der CO2-Abgabe werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die von der Bevölkerung entrichtet wurden, werden gleichmässig an alle in der Schweiz wohnhaften Personen über die Krankenversicherung (KVG) vergütet. Mehr Informationen finden Sie hier.
Zahlungsmodalitäten und -optionen
Die IWB-Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Im Kundenportal können Sie eine Fristverlängerung auf Rechnungen von 30 oder 60 Tagen beantragen.
Sie haben die Möglichkeit über das Kundenportal eine Fristverlängerung zu beantragen.
Sie können Ihre Rechnung per eBill erhalten. Hier finden Sie Informationen, um eBill für IWB Rechnungen zu aktivieren.
Sie können Ihre Rechnung per LSV bezahlen. Hier finden Sie Informationen, um LSV für IWB Rechnungen zu aktivieren.
Abweichungen und Unstimmigkeiten
Gegen die Rechnungen von IWB können Sie innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung (Rechnungsdatum) mit schriftlicher Begründung Einsprache erheben. Wir entscheiden über die Einsprache in Form einer rekursfähigen und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehenen Verfügung. Gegen unsere Verfügungen kann beim Regierungsrat Rekurs erhoben werden.
Der Rechnungsbetrag basiert entweder auf Ihren geschätzten oder effektiven Jahresverbrauch. Bei einem Umzug in eine neue Wohnung wird der Erfahrungsverbrauch der Wohnung als Basis der Teilrechnungen verwendet. Eine Veränderung des Rechnungsbetrags kann aufgrund eines veränderten effektiven Verbrauchs oder einer Preisanpassung entstehen. Beispielsweise können Stromverbräuche steigen, wenn:
- mehr Leute in einem Haushalt leben
- mehr Geräte in Betrieb sind
- mehr gewaschen wird.
Übrigens: Ältere Elektrogeräte wie Kühlschränke brauchen viel mehr Strom als neuere Geräte. Das können im Jahr 20 Prozent mehr Stromverbrauch sein. Hier geht's zu unseren Energiespartipps.
Einspeisevergütung
Die PV-Einspeisung ist eine Gutschrift, die zusammen mit der Stromrechnung oder separat erfolgen kann. Informationen zum PV-Rückliefertarif finden Sie hier.