Rechnungen
Haben Sie Fragen zu Ihrer Rechnung? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen sowie Fragen und Antworten.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und dazugehörigen Antworten rund um die Rechnungsstellung.
Sie erhalten in der Regel pro Jahr zwei Teilrechnungen sowie eine Jahresrechnung. Die Jahresrechnung wird auf Grund Ihrer Selbstablesung erstellt. Die Teilrechnungen werden auf Basis des Vorjahresverbrauchs erstellt. Die geleisteten Zahlungen für die Teilrechnungen werden bei der Jahresrechnung in Abzug gebracht.
Gegen die Rechnungen von IWB können Sie innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung (Rechnungsdatum) mit schriftlicher Begründung Einsprache erheben. Wir entscheiden über die Einsprache in Form einer rekursfähigen und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehenen Verfügung. Gegen unsere Verfügungen kann beim Regierungsrat Rekurs erhoben werden.
Die ARA-Gebühr (Abwassergebühr) wird zusammen mit dem Wassertarif, die Lenkungs- und Förderabgabe mit dem Elektrizitätstarif erhoben. Wir führen im Auftrag des Amtes für Umwelt und Energie Basel-Stadt oder der entsprechenden Wohngemeinde das Inkasso der ARA-Gebühr sowie der Lenkungs- und Förderabgabe durch.
Die Förderabgabe beträgt 9% des Netznutzungsentgelts (NNE) und der Lenkungsabgaben (LA) (jeweils ohne MwSt.). Detaillierte Informationen finden Sie unter www.aue.bs.ch.
Seit der Tarifrevision vom 1.1.2007 erfolgt bei IWB die Stromverrechnung getrennt nach Netznutzung und Energiebezug. Dies entspricht einer gesetzlichen Anforderung hinsichtlich einer künftigen Strommarktöffnung.
Das Netznutzungsentgelt ist das Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur. Damit bezahlt der Verbraucher die Kosten, die dem Netzbetreiber für den Transport der benötigten Energie zur Verbrauchsstelle entstehen.
Bundesrat und Parlament beschlossen 2007 eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe. Die Abgabe wird beim Import fossiler Energieträger erhoben. Die Energieversorger sind verpflichtet, der Kundschaft die CO2-Abgabe vollständig weiter zu belasten. Damit soll nach Auffassung des Bundes beim Verbrauch von Heizenergie ein Lenkungseffekt erzielt werden. Die Lenkungsabgabe auf Bundesebene wird der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft anschliessend zeitversetzt zurück verteilt.
Die Schweiz hatte 2008 die Ziele des CO2-Gesetzes nicht erreicht. Darum erhöhte sich ab 2010 gemäss Bundesvorgabe die CO2-Abgabe für Erdgas und Fernwärme.
Die IWB-Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Energie-Rechnungen
Für die zweite Mahnung wird eine Gebühr von CHF 40.00 (ohne MwSt.) erhoben. Für die Unterbrechung von Energie bei Nichtbezahlen werden Umtriebsspesen von CHF 50.00 verrechnet. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt erst, wenn alle fälligen Zahlungsausstände inkl. Gebühren gegenüber den IWB vollumfänglich beglichen sind.
Postspesen
Für Einzahlungen am Postschalter erhebt die Post Gebühren, welche wir mit der nächsten Rechnung verursachergerecht weiterbelasten. Um diese Kosten zu vermeiden, können Sie auf E-Banking, E-Rechnung oder Lastschriftverfahren wechseln. Die Informationen zur Anmeldung für E-Rechnung und Lastschriftverfahren finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Rechnungen der Kehrrichtverwertung KVA
Für die Anlieferungssperre werden Umtriebsspesen von CHF 50.00 verrechnet. Die Anlieferungssperre bleibt solange bestehen, bis alle fälligen Zahlungsausstände inkl. Umtriebsspesen vollumfänglich beglichen sind.