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Heizung ersetzen

Gasstilllegung in Basel-Stadt

Ratgeber

Basel-Stadt von oben mit wolkigem Himmel am Horizont

Das Gasnetz für Gebäudeheizungen und Kochgas wird bis 2037 schrittweise stillgelegt. Der Kanton Basel-Stadt hat das Ziel, bis 2037 die Klimaneutralität zu erreichen. Dies schaffen wir gemeinsam mit klimafreundlichen Alternativen zum Gas. Hier erfahren Sie, wie Sie bei Ihrer Liegenschaft vorgehen.

Warum wird das Gasnetz in Basel-Stadt stillgelegt?

Die Wärmeversorgung kann einen entscheidenden Beitrag leisten, um die CO2-Emissionen zu senken. Heute sind Gebäude nämlich für etwa einen Viertel aller CO2-Emissionen in der Schweiz verantwortlich. Es ist Zeit, dies gemeinsam zu ändern und auf zukunftsfähige Technologien zu setzen.

Der Kanton Basel-Stadt verfolgt seit vielen Jahren eine fortschrittliche Energie- und Klimapolitik. Er will die Energieeffizienz steigern und fossile Energieträger durch erneuerbare Energien ersetzen. Die Stimmberechtigten tragen diese Massnahmen mit. Sie haben der Klimagerechtigkeitsinitiative am 27. November 2022 mit grosser Mehrheit zugestimmt und damit ein anspruchsvolleres Klimaziel beschlossen: Der Ausstoss an Treibhausgasemissionen im Kanton Basel-Stadt soll bis 2037 auf Netto-Null sinken. Netto-Null bedeutet, dass nur noch so viel CO2 ausgestossen wird, wie der Atmosphäre auf natürlichem Weg auch wieder entnommen werden kann. Bis 2037 soll Basel deshalb den Umstieg von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas auf erneuerbare Energieträger geschafft haben.

Um diese Ziel zu erreichen, brauchen wir in der Wärmeversorgung klimafreundliche Alternativen zu den Gasheizungen. Im Einklang mit dem Energierichtplan des Kantons Basel-Stadt sorgt IWB für den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien und gleichzeitig die schrittweise Stilllegung der Gasversorgung von Heizungen und Kochherden. Diese Stilllegung sollen wir bis 2037 abschliessen. IWB begleitet alle Kundinnen und Kunden bei diesem Projekt.

Gasstilllegung – Broschüren

Das Wichtigste rund um die Gasstilllegung haben wir für Sie in drei Broschüren zusammengefasst.

 

Zeitplan für das Klimaziel

Damit der Ersatz Ihrer Wärmeversorgung oder Ihres Gasherds möglichst reibungslos abläuft, werden Sie von IWB mindestens drei Jahre im Voraus über den Ersatzzeitpunkt informiert. So können Sie rechtzeitig eine alternative Lösung auswählen und den Ersatz planen.

Gestaffeltes Vorgehen

Die Stilllegung des Gasnetzes zur Wärmeversorgung bis 2037 ist gestaffelt geplant. So sorgen wir dafür, dass es bei der Nachfrage nach alternativen Lösungen nicht zu Engpässen kommt. In Gebieten, die mit Fernwärme erschlossen werden, erfolgt die Stilllegung koordiniert mit dem Fernwärmeausbau. In den übrigen Gebieten werden die Stilllegungspläne mit den Bauprojekten anderer Partner im Kanton wie dem Tiefbauamt, der Stadtgärtnerei oder den BVB koordiniert. Wir verfolgen das Ziel, dass durch die Stilllegung möglichst wenig Kosten und Baumassnahmen entstehen.

Wenn bei Tiefbauarbeiten in unmittelbarer Nähe von Gasleitungen die Gefahr besteht, dass diese Schaden nehmen oder komplett umgelegt werden müssten, werden die betroffenen Abschnitte im Rahmen dieser Arbeiten stillgelegt. Ein Neubau von Gasleitungen wäre bis zum endgültigen Stilllegungsdatum der Erdgasversorgung für Heizungen und Kochherde bis zum Jahr 2037 nicht mehr wirtschaftlich.

Stilllegungsgebiete – Gasnetz Basel-Stadt

Wann werden welche Haushalte vom Gasnetz genommen? Die Entscheidungsgrundlage dafür ist der Energierichtplan des Kantons. Er definiert, wo Fernwärme verfügbar ist, wo sie neu ausgebaut wird und wo individuelle klimafreundliche Heizungen zum Einsatz kommen.

Interaktive Wärmekarte

Mit der interaktiven Karte zur Umsetzung des Energierichtplanes können Sie schon heute langfristig planen. Die Karte bildet den aktuellen Planungsstand der Gasnetzstilllegung ab und zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Gebäude künftig Heizen können.

Die interaktive Karte ist abgestimmt auf die langfristigen Bauprojekte des Kantons Basel-Stadt. Dadurch kann es Änderungen der angegebenen Termine geben. Die veröffentlichten Termine sind deshalb nicht rechtlich bindend, wir aktualisieren sie in regelmässigen Abständen.

Mit IWB ausführlich und frühzeitig informiert

IWB ist bei der Gasstilllegung Planerin und ausführendes Unternehmen. Unser oberstes Ziel ist, die Stilllegung so reibungslos wie möglich und mit den geringstmöglichen Komforteinbussen für Sie zu gestalten. Dazu gehört eine umfassende und frühzeitige Kommunikation und eine durchdachte Planung gemeinsam mit Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzern.

Die langfristige Planung im Blick

Eine erste Idee, wann Ihre Liegenschaft vom Gasnetz genommen wird, erhalten Sie durch die interaktive Wärmekarte. Sie basiert auf dem Energierichtplan Basel-Stadt. Prüfen Sie mit der Karte den aktuellen Planungsstand der Gasnetzstilllegung und erfahren Sie, welche Heizungssysteme alternativ zum Einsatz kommen können.

So planen Sie mittelfristig

Für Ihre mittelfristige Planung informieren wir Sie persönlich. Sie erhalten mindestens drei Jahre im Voraus eine schriftliche Ankündigung des Stilllegungszeitpunkts (Monat und Jahr).

Für manche Anlagen erhalten Sie eine Restwertentschädigung. Diese richtet sich nach dem Energiegesetz, beziehungsweise nach der entsprechenden Verordnung. Die schriftliche Ankündigung der Stilllegung benötigen Sie, wenn Sie eine Entschädigung beim Amt für Umwelt und Energie (AUE) Basel-Stadt beantragen.

Wichtig für Sie ist, dass der Zeitpunkt der Stilllegung nicht verschoben werden kann. Hinter dem Stilllegungszeitpunkt steht die Koordination mit anderen Bauprojekten. Dadurch können wir die Kosten und allgemeinen Beeinträchtigungen durch Baustellen reduzieren.

Am Ende steht die individuelle Planung

Mit Beginn des Bauvorhabens in Ihrer Strasse erhalten Sie regelmässig Informationen über den Stand der Arbeiten und die nächsten Schritte bis zur Stilllegung.

IWB organisiert für Sie Informationsveranstaltungen

IWB wird zusätzlich zu den schriftlichen Informationen auch Informationsveranstaltungen anbieten. An unseren Veranstaltungen vor Ort informieren wir Sie über den Stand der Bauvorhaben, gesetzliche Rahmenbedingungen, alternative Lösungen für Ihre Wärmeversorgung und beantworten Ihre individuellen Fragen.

Was ist für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie für die Geschäftskundschaft zu tun?

Verfügt Ihre Liegenschaft oder die Immobilie Ihres Unternehmens über eine Gasheizung oder einen Gasherd? Dann ist es jetzt Zeit, den Ersatz dieser Installationen einzuplanen. Der Umbau einer Heizanlage oder eines Gasherdes umfasst zahlreiche Arbeiten, die professionell geplant werden müssen. Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie informiert Sie IWB frühzeitig und hält Sie auf dem Laufenden.

Meine Liegenschaft wird mit Gas beheizt. Was bedeutet das für mich?

Zur Hilfe bei der Umsetzung haben wir Ihnen eine Checkliste mit den wichtigsten Aufgaben sowie groben Zeitangaben zusammengestellt. Beachten Sie, dass mögliche Lieferengpässe die termingerechte Installation Ihrer neuen Heizung verzögern können. Frühzeitige Abklärungen und Auftragsvergaben sind deshalb äusserst wichtig. Bei der Planung sollten Sie zudem beachten, dass Ihnen während der Installation der neuen Heizanlage für etwa einen Tag kein Warmwasser zur Verfügung steht.

Gasstilllegung – Broschüren

Das wichtigste rund um die Gasstilllegung haben wir für Sie in drei Broschüren zusammengefasst.

 

Alternativen zur Gasheizung

In Gebieten, wo sie verfügbar ist, ist die Fernwärme die beste Alternative zu Gasheizungen. Der Richtplan zeigt auf, welche Gebiete mit Fernwärme bereits erschlossen sind und welche bis 2037 hinzukommen. In anderen Gebieten werden andere klimafreundliche Heizsysteme eingesetzt. Zur Auswahl stehen Wärmepumpen oder automatische Holzfeuerungen. Welches Heizsystem für Ihre Liegenschaft am besten geeignet ist, hängt von vielen individuellen Gegebenheiten und natürlich von Ihren persönlichen Präferenzen ab.

  • Fernwärme: Die genutzte Wärme wird nicht am Ort des Verbrauchs erzeugt, sondern in zentralen Kraftwerken. Von dort wird sie über ein Leitungssystem in die Häuser geliefert. Die Fernwärme ist vergleichbar mit einer riesigen Zentralheizung. Die Energieversorgung mittels Fernwärme ist einfach, nutzerfreundlich und platzsparend.
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: Dieses Heizsystem nutzt als Wärmequelle die Umgebungsluft. Diese wird von aussen angesaugt und zur Wärmepumpe im Haus geleitet. Dort bringt sie ein Kältemittel zum Verdampfen. Der entstandene Dampf wird mit einem strombetriebenen Kompressor durch Druck erhitzt und dient dann dazu, das Wasser zu erwärmen. Durch die Wärmeabgabe an die Heizung kühlt sich das Kältemittel wieder ab, verflüssigt sich und fliesst zurück in den Verdampfer. Die abgekühlte Luft wird wieder nach Aussen geblasen. Zur Deckung des Strombedarfs der Wärmepumpe ist eine Photovoltaikanlage optimal. Luft-Wasser-Wärmepumpen werden ausserhalb des Gebäudes installiert und benötigen einen Mindestabstand zum nächsten Gebäude.
  • Sole-Wasser-Wärmepumpe: Dieses System nutzt die im Erdreich gespeicherte Wärme, die ab einer bestimmten Tiefe das ganze Jahr relativ konstant verfügbar ist. Dazu wird eine Sonde, in der eine frostsichere Flüssigkeit zirkuliert, zwischen 50 und 500 Meter tief in den Untergrund gebohrt. Die im Erdreich erwärmte Flüssigkeit wird zur Wärmepumpe ins Haus geleitet, wo die weitere Funktionsweise identisch wie bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe abläuft. Sole-Wasser-Wärmepumpen benötigen ausreichend Platz für die Bohrung der Erdsonde.
  • Holzfeuerung (Pellets): Die Funktionsweise einer Holzfeuerungsanlage entspricht generell einer Gas- oder Ölheizung. Durch die Verbrennung des Energieträgers wird Wärme zur Wassererhitzung erzeugt. Pellet-Kesselheizungen werden als Zentralheizung eingesetzt und versorgen das gesamte Haus mit Wärme und Warmwasser. Sie können auch mit einer Solarthermieanlage kombiniert werden. Pelletöfen sind mit einer Kaminfeuerung vergleichbar und eignen sich für einzelne Räume oder offene Raumkonzepte

Entschädigung für neue und existierende Gasheizungen

Für manche Geräte und Anlagen erhalten Sie eine Entschädigung, wenn die Gasleitung stillgelegt wird. Diese richtet sich nach dem Energiegesetz, beziehungsweise nach der entsprechenden Verordnung. Sie erhalten eine Entschädigung, sofern Ihre Geräte und Anlagen ihre durchschnittliche Lebensdauer noch nicht erreicht haben. Bitte beachten Sie, dass der Entschädigungsanspruch nur besteht, wenn der Ersatz der Gasheizung nach Erhalt der Ankündigung der Stilllegung erfolgt.

Für folgende Geräte und Anlagen können Sie Entschädigungen beantragen:

  • Gaszentralheizungen
  • Gasherde und Gasbacköfen in Privathaushalten mit Installationsdatum vor dem 13.12.2021
  • Gasherde und Gasbacköfen für kommerzielle Anwendungen (z.B. Restaurants)
  • Gasbetriebene industrielle und gewerbliche Anlagen

Weitere Details zur Höhe und Beantragung der Entschädigungen finden Sie in unserer allgemeinen Broschüre zur Gasstilllegung

Möchten Sie Ihre Heizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzen? Erfahren Sie, warum sich das lohnt und welche Fördermittel Sie dazu beantragen können. Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber.

Fragen und Antworten zur Gasstilllegung

Mit der Übergangslösung bietet IWB einen temporären Heizungsersatz an. Der entsprechende Heizkessel wird von IWB als Mietlösung zur Verfügung gestellt.

Der Fernwärmeausbau basiert auf dem Energierichtplan. Darin wurden die Fernwärmegebiete anhand verschiedener Kriterien (Wärmebedarf, Wirtschaftlichkeit etc.) geprüft und festgelegt. Ein Anschluss ausserhalb dieser definierten Gebiete ist deshalb nicht möglich.

Diese Liegenschaften sind über eine andere, noch nicht von der Stilllegung betroffenen Versorgungs- oder Anschlussleitung erschlossen.

Sicherheit geht vor trotz Stilllegung des Gasnetzes. Unter Ausnahmebedingungen können wir die noch am Netz verbleibenden Kundinnen und Kunden nur über das alte System sicher und zuverlässig versorgen. Dies führt dazu, dass manche Gasleitungen trotz der bevorstehenden Stilllegung erneuert werden.

Nein. Die Stilllegung des Gasnetzes ist vom grossen Rat des Kantons Basel-Stadt beschlossen. Eine Sanierung auf Kosten Privater ist daher nicht möglich.

Während der Stilllegung des Gasnetzes wird bis zum Schluss eine zuverlässige und sichere Gasversorgung sichergestellt.

Als Mieterin oder Mieter einer Liegenschaft mit Gasheizung und Kochgas müssen sie nichts unternehmen. Ihr Vermieter oder Liegenschaftsverwalter kümmert sich um den Ersatz und wird Sie rechtzeitig über die baulichen Schritte informieren.

Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizung wird die Warmwasserversorgung kurzfristig unterbrochen. In der Regel dauert dies nicht länger als einen Tag.

Üblicherweise wird ein Gasherd durch einen Elektroherd mit Glaskeramik- oder Induktionskochfeld ersetzt, ein Gasbackofen durch einen Elektrobackofen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Vom Einsatz von Gasflaschen an Kochherden raten wir aus Sicherheitsgründen ab.