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Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung ist das operative Führungsorgan von IWB und vertritt diese gegen aussen. Ihre Befugnisse und Aufgaben sind im IWB-Gesetz sowie im Organisationsreglement definiert.

Die Geschäftsleitung besteht aus dem CEO und sechs weiteren Mitgliedern, welche die Geschäftsbereiche Beschaffung, Finanzen und Services, Netze, Unternehmensentwicklung, Vertrieb sowie Wärme vertreten. Zusammen sind sie für die finanzielle und operative Führung des Unternehmens und der Konzerngesellschaften zuständig. Aufgabe der Geschäftsleitung ist es, die Gesamtstrategie, die Unternehmens-, Finanz- und Personalpolitik, das Unternehmensleitbild sowie die Unternehmensziele zuhanden des Verwaltungsrats zu formulieren. Weiter bewilligt sie Investitionen und Ausgaben im Rahmen ihrer Kompetenzen und unterstützt den CEO bei der Unternehmensführung.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das oberste Führungsorgan von IWB. Er trägt die höchste unternehmerische Verantwortung, insbesondere für die Erfüllung der Leistungsaufträge.

Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wählt sie und bestimmt die Präsidentin oder den Präsidenten. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Der Verwaltungsrat genehmigt unter anderem die Gesamtstrategie im Rahmen des Leistungsauftrags, des Investitionsprogramms und der Eigentümerstrategie auf Antrag der Geschäftsleitung.