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Stromanschluss

Wollen Sie eine Liegenschaft an das Stromnetz anschliessen, einen bestehenden Anschluss anpassen oder ausser Betrieb nehmen?

Hier finden Sie alle Informationen zum richtigen Vorgehen.

Unser Strom-Netzgebiet

IWB Versorgungsgebiet für Strom

Netztechnische Vorabklärung

Gewisse Anschlüsse bedürfen vor der Bestellung einer gründlichen Vorabklärung. Bitte benutzen Sie das Formular ‹‹Netztechnische Vorabklärung›› in folgenden Fällen:

  • Leistungsbezug ist grösser als 111 kVA
  • Vorabklärung Neubau
  • Unklarheiten bei der Erschliessung eines Grundstücks mit Elektrizität

Das Formular dient der Vorabklärung und ersetzt nicht das Anschlussgesuch. Sollten keine Vorabklärungen gemäss obenstehender Liste notwendig sein, können Sie Ihren Anschluss direkt mit dem Anfrageformular bestellen.

Neuanschluss und Anpassung bestehender Anschluss

Über unser Anfrageformular können Sie Ihren Neuanschluss an das Stromnetz oder eine Leistungsanpassung, Verlegung, Prüfung oder einen Ersatz Ihres bestehenden Anschlusses beantragen.

Falls für dieselbe Liegenschaft weitere Anschlüsse erstellt oder angepasst werden, schicken Sie uns die Anfrageformulare für die weiteren Anschlüsse (Wasser und ggf. weitere) bitte ebenfalls zu. Wir können die Anschlüsse für die Liegenschaft erst planen, wenn wir alle Anfrageformulare vorliegen haben.

Das Vorgehen ist wie folgt:

  1. Sie reichen alle Unterlagen bei IWB ein (ausgefüllte Anfrageformulare und Baupläne). 
  2. Bei Neubauten organisieren wir eine Koordinationssitzung mit allen involvierten Fachpersonen - vorausgesetzt, alle Anfragen aller betroffenen Medien (Strom, Wasser etc.) sind eingegangen. Ist dies nicht der Fall, können wir die Anfrage noch nicht bearbeiten.
  3. Wir erstellen und versenden ein verbindliches Angebot, den sogenannten Netzanschlussvertrag.
  4. Der Kunde sendet den unterschriebenen Netzanschlussvertrag zurück.
  5. Nach Erhalt des unterschriebenen Netzanschlussvertrags lösen wir den Auftrag aus.

Anschlussgebühren für Netzanschluss

Für den Netzanschluss von Grundstücken erhebt IWB Anschlussgebühren. Diese setzen sich aus dem Netzanschluss- und dem Netzkostenbeitrag zusammen.

  • Der Netzkostenbeitrag dient der Abgeltung eines Teils der direkt und indirekt verursachten Kosten in den dem IWB-Stromnetz vorgelagerten Netzen, die bei der Bestellung zusätzlicher Leistung verursacht werden.
  • Der Netzanschlussbeitrag deckt einen Teil der Kosten für die Erstellung eines Netzanschlusses von der Versorgungsleitung bis zum Übergabepunkt (Hausanschlusskasten).

Stromanschluss ersetzen

Bei Stromanschlüssen verantwortet die Eigentümerin oder der Eigentümer der Liegenschaft einen Teil der Hausinstallation. Eine kurze und einfache Übersicht über die Verantwortlichkeiten finden Sie in unserem Factsheet.

 

TN-S-Ersatz: Informationen für Installationsfirmen

Bitte beachten Sie, dass wir keine TN-S-Umbauten mehr durchführen, sondern neu einen TN-S-Ersatz vornehmen. Das neue Vorgehen mittels TN-S-Ersatz bedingt, dass die Strom-Anschlussleitungen bis und mit 160A ab Versorgungsleitung komplett ersetzt werden müssen. Der IWB-Übergabepunkt und der HAK-Standort müssen neu definiert werden. Bei Hausanschlusssicherungen, die grösser sind als 160A, verlangen wir ein Einspeisefeld, welches bauseitig erstellt werden muss.

  • Bitte reichen Sie Ihre Installationsanzeige für den TN-S-Ersatz frühzeitig bei IWB ein.
  • Ab der bewilligten Installationsanzeige kann der Ersatz der Stromanschlussleitung zwischen 8 bis 12 Wochen in Anspruch nehmen. Diese Frist gilt bei allen Aufträgen und Projekten.
  • Auf der bewilligten Installationsanzeige wird IWB den Ersatz des Netzanschlusses entsprechend vermerken.

Anschluss ausser Betrieb nehmen

Melden Sie uns Ihre anstehende Ausserbetriebnahme mit dem entsprechenden Formular. Für die Stilllegung der Anschlüsse benötigen wir ab Antragseingang mindestens

  • 12 Monate bei Trafostationen
  • 60 Tage bei Stromanschlüssen
  • 14 Tage zur Demontage von Zählern

Aus Sicherheitsgründen dürfen Abbrucharbeiten am Haus sowie Arbeiten an IWB Anschlüssen nicht beginnen, bevor die Trennung vom IWB Netz («Kassierung») durchgeführt und als abgeschlossen gemeldet wurde.

Vorschriften und Richtlinien