Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)?
Strom vom Dach selber nutzen, auch wenn einem die Solaranlage nicht gehört? Das geht dank Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV).
Zu den Vorteilen der Photovoltaik gehört, dass der Strom, der mit einer Solaranlage auf dem Dach erzeugt wird, auch direkt vor Ort verbraucht werden kann. Doch was, wenn die Personen, die den Strom verbrauchen, und diejenigen, die ihn erzeugen, nicht dieselben sind – wie etwa in Mietshäusern, Stockwerkeigentümergemeinschaften oder Geschäftsimmobilien? Für diesen Fall erlaubt das Schweizer Energiegesetz den sogenannten Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV).
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Solarstrom an Mieter oder Energieversorger verkaufen
Der Name sagt es bereits: In einem ZEV schliessen sich die Betreiberin oder der Betreiber einer Solaranlage und die unmittelbaren Stromnutzerinnen und -nutzer zusammen. Die Betreiberpartei kann den Strom, den die Anlage produziert, den Nutzerinnen und Nutzern verkaufen. Diese nutzen den verfügbaren Strom vom Dach direkt, ohne das Übertragungsnetz in Anspruch zu nehmen. Überschüssigen Strom verkauft der ZEV an die lokale Energieversorgerin, zusätzlich benötigten Strom bezieht er von ihr. Das heisst: Ein ZEV tritt als eine Partei am Strommarkt auf.
Die Vorteile eines ZEV
Die Vorteile liegen auf der Hand: Da sind zum einen die niedrigeren Stromkosten für Solarstrom, verglichen mit Strom aus dem Netz. Ausserdem steigert ein ZEV den Eigenverbrauchsgrad einer Solaranlage, was sich positiv auf die Rendite auswirkt. Vermietern bietet er zudem die Möglichkeit, sich als zukunftsorientiert am Markt zu positionieren: Immer mehr Mieter wünschen sich umweltfreundlichen Strom – erst recht, wenn er günstig und lokal produziert wird.
Die Voraussetzungen eines ZEV
Was sind die Voraussetzungen für einen ZEV? Stromerzeuger und -verbraucher müssen sich hinter dem gleichen Netzanschlusspunkt befinden. Ein ZEV kann auch über mehrere Grundstücke hinweg gebildet werden, sofern einige Regeln eingehalten werden. Ausserdem muss der ZEV angemeldet werden. Theoretisch können Eigentümerinnen und Eigentümer einen ZEV selbst betreiben. Die Mehrheit entscheidet sich dennoch für eine Dienstleistungsanbieterin, die insbesondere die korrekte Messung und Abrechnung sicherstellt.
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