IWB Zielvereinbarungen
Produktdetails
Wann gilt Ihr Unternehmen als Grossverbraucher?
Ihr Unternehmen gilt als Grossverbraucher bei einem jährlichen Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh oder einem Stromverbrauch von mehr als 0.5 GWh. Als Grossverbraucher kann Ihr Kanton Ihr Unternehmen dazu verpflichten, Ihren Energieverbrauch zu analysieren und Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu ergreifen, beispielsweise im Rahmen einer Universalzielvereinbarung.
Unsere Leistungen für Grossverbraucher:
- Beratung bei der Wahl der Zielvereinbarungsvariante und Erarbeitung des energetischen Ist-Zustands
- Planung individuell abgestimmter Massnahmen zur Steigerung Ihrer Energieeffizienz
- Langfristige Begleitung bei der Umsetzung der Massnahmen
- Unterstützung bei der Korrespondenz mit Behörden und Beantragung von Fördergeldern
Umsetzungsvarianten
Für die Umsetzung des Grossverbraucherartikels haben Sie drei Varianten zur Auswahl. Für alle gilt eine Laufzeit von zehn Jahren. Bereits umgesetzte energetische Massnahmen werden berücksichtigt.
Damit Sie eine Entscheidung treffen können, welche Variante Sie umsetzen wollen, liefern Ihnen die Expertinnen und Experten der IWB Energieberatung die nötigen Informationen. Die IWB Energieberatung analysiert, welche der Varianten Ihrem Unternehmen am meisten nützt und begleitet Sie anschliessend bei der Umsetzung.
Damit setzen Sie nicht nur die kantonalen Auflagen um, sondern senken auch Ihre Energiekosten und verbessern das Klima Ihrer Gebäude.
Universalziel- vereinbarungen (UZV) |
Kantonale Zielvereinbarungen (KZV) |
Energieverbrauchs- analyse (EVA) |
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Ausprägung |
Universalzielvereinbarungen werden mit der vom Bund akkreditierten Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) abgeschlossen. IWB begleitet Sie während des gesamten Prozesses, von der Potenzialanalyse über die Ausarbeitung der Massnahmen bis zum Reporting. |
Kantonale Zielvereinbarungen werden direkt mit dem Amt für Umwelt und Energie abgeschlossen. IWB begleitet Sie durch den gesamten Prozess. In der Bemessung und Berechnung der Effizienzziele entstehen keine Unterschiede zu den UZV. |
Anhand einer Energieverbrauchsanalyse, durchgeführt von einem IWB-Energieberater werden eindeutig festgelegte Massnahmen definiert, die Sie anschliessend umsetzen. Die EVA eignet sich für Unternehmen mit wenigen und einfachen Prozessen. Falls ein Grossverbraucher keine Zielvereinbarung eingeht, kann ihn der Kanton zur EVA verpflichten. |
Erfüllungsgrad |
Vorgaben des Kantons bezüglich Grossverbraucherartikel, Vorgaben des Bundes bezüglich des CO2-Gesetzes |
Vorgaben des Kantons bezüglich Grossverbraucherartikel |
Vorgaben des Kantons bezüglich Grossverbraucherartikel |
Befreiung von |
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Zielgrössen |
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Energieeffizienz-steigerung |
Durchschnittlich 2% pro Jahr über 10 Jahre |
Durchschnittlich 2% pro Jahr über 10 Jahre |
15% in den ersten 3 Jahren |
Monitoring | Erfolgt über die Instrumente der EnAW. Eine UVZ ist in der ganzen Schweiz gültig. | Erfolgt über das kantonale Zielvereinbarungs-Instrument. Die kantonale Zielvereinbarung hat Gültigkeit in Basel-Stadt. | Sie verpflichten sich, dem Kanton einen Nachweis über die Umsetzung der Massnahmen zu erbringen. |
Mehr zur Energieberatung
In unserem Ratgeber finden Sie hilfreiche Tipps rund um die Energieberatung.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Weitere Informationen über das revidierte kantonale Energiegesetz Basel-Stadt finden Sie auf der Webseite des Amts für Umwelt und Energie.
Informationen über das Energiegesetz Basel-Landschaft finden Sie beim Amt für Umweltschutz und Energie.
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft verpflichten Grossverbraucher* mit dem §17 bzw. §5 des Energiegesetzes, ihren Energieverbrauch zu analysieren und Massnahmen zur Verbrauchsreduktion zu treffen. Mit einer Steigerung der Energieeffizienz um durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr sollen diese Unternehmen einen wichtigen Beitrag leisten, um die Energieziele von Bund und Kanton zu erreichen. Für die Umsetzung des «Grossverbraucherartikels» stehen drei Varianten zur Auswahl: Universalzielvereinbarungen, kantonale Zielvereinbarungen und die Energieverbrauchsanalyse.
*Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 0.5 GWh oder einem jährlichen Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh