Rechtlicher Rahmen bestimmt Dimension des Bauprojekts
Das Ende 2023 einzureichende Bauprojekt von Grengiols-Solar wird mit einer Grössenordnung von jährlich 110 Gigawattstunden Strom nur einen Teil des möglichen Potenzials ausschöpfen. Der rechtliche Rahmen und der Faktor Zeit setzen Grenzen.
Die seit Anfang April 2023 geltenden Verordnungen zum Bau alpiner Photovoltaikanlagen setzen den Projektpartnern von Grengiols-Solar Grenzen. Das am 15. März dargelegte Potenzial von 600 Gigawattstunden Strom lässt sich unter diesem rechtlichen Rahmen nicht ausschöpfen. Gemäss Verordnungen müssen bis Ende 2025 ein Teil oder mindestens 10 Prozent des Stroms ins Netz eingespeist und bis Ende 2030 die gesamte Anlage vollständig in Betrieb genommen werden. Diese Voraussetzungen und der zeitliche Druck beschränken das Projekt. Das Ende 2023 einzureichende Bauprojekt orientiert sich demnach am Realisierbaren. Auf eine Fläche von 1 Quadratkilometer in 2’000 bis 2’500 Metern Höhe sollen dereinst rund 160'000 Solarmodule mit einer Leistung von rund 80 Megawattpeak jährlich ungefähr 110 Gigawattstunden Strom liefern, davon 46 Gigawattstunden oder 42 Prozent im Winter. Die 110 Gigawattstunden decken den Strombedarf von rund 37'000 Haushalten.
Für die sechs Projektpartner – Gemeinde Grengiols, die beiden Walliser Energieunternehmen FMV und EnBAG sowie EKZ, Groupe E und IWB – ist Grengiols-Solar ein wichtiger Baustein für die Schweizer Versorgungssicherheit, die Reduktion der Auslandabhängigkeit und den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz.
Netzanschluss gesichert
In den nächsten Monaten erarbeiten die Planer nun die Details des Bauprojekts. Dabei werden die Themen Umwelt und Alpwirtschaft vertieft. Die Felderhebung von Fauna und Flora in diesem Sommer bildet die Basis für den Umweltverträglichkeitsbericht mitsamt entsprechenden Schutzmassnahmen. Der Baustellenerschliessung wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt, um die Dörfer Ernen und Binn so wenig wie möglich zu belasten. Der Strom der Solaranlage soll nach Heiligkreuz abgeleitet und dort in die bestehende, ins Rhonetal führende 65-Kilovolt-Leitung der Gommerkraftwerke (GKW) eingespiesen werden. Die Kapazität der Leitung genügt für den Abtransport des Solarstroms. Auch bei der bestehenden Übertragungsleitung der Swissgrid im Rhonetal ist die nötige Kapazität vorhanden.
Demokratischer Prozess
Bevor das Bauprojekt beim Kanton Wallis eingereicht wird, müssen die Grundeigentümerschaft und die Bevölkerung von Grengiols zustimmen. Dieser demokratische Prozess ist sowohl in der nationalen als auch kantonalen Gesetzgebung vorgesehen. Ob und wie das weitere Potenzial von Grengiols-Solar in Zukunft ausgeschöpft werden kann oder soll, hängt vom rechtlichen Rahmen, vom politischen Willen und letztlich von der gesellschaftlichen Akzeptanz ab.