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Offene Stellen

Härzlig willkomme z Basel

Verkleidete Person steht vor dem Schalter, um am Fasnachtsmorgen um 04:00 Uhr in Basel das Licht auszuschalten.

Den Dialekt üben wir ein andermal. Zunächst zeigen wir dir, was du beachten musst, wenn du zum Arbeiten – und vielleicht auch zum Wohnen – nach Basel kommst.

Das wichtigste zuerst: Baseldeutsch

Es gibt viele sprachliche Fettnäpfchen, in die du treten kannst. Meistens sind wir nachsichtig. Doch wenn es um die «drey scheenste dääg» geht, hört für uns der Spass auf. Rund um die Basler Fasnacht gibt es viele – wie wir finden – wunderschöne Wörter. Du hörst sie besonders in den Monaten Februar und März. Dazu zählen: Glygge, Goorteesch, Laarve, Blagette etc.

An den Nachmittagen des Fasnachtsmontags und –mittwochs haben unsere Mitarbeitenden frei.

Umzug nach Basel und Anmeldung

Melde dich 14 Tage nach Ankunft und vor dem ersten Arbeitstag beim Bevölkerungsamt an. Dafür brauchst du diese Dokumente:

  • gültiger und originaler Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis der obligatorischen Krankenversicherung
  • Kopie des Schweizer Mietvertrags
  • Familiennachweis, wenn du dich mit deiner Familie anmeldest (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Reisedokumente etc.)

Krankenversicherung

Das Gesetz sagt: Wer in der Schweiz lebt, braucht eine obligatorische Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse seiner Wahl. Das musst du innert drei Monaten nach Ankunft erledigen. Dasselbe gilt auch für die Familienangehörigen, die mit in die Schweiz kommen.

Unsere Mitarbeitenden profitieren von einem Rabatt auf die Zusatzversicherungen bei verschiedenen Krankenkassen.

Mobilität

Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (öV) kommt man nicht nur in der Freizeit problemlos an die schönsten Orte. Der öV ist auch im Alltag praktisch – gerade mit dem richtigen Abonnement.

JobTicket (U-Abo)

Das U-Abo ist ideal für alle, die in der Region Basel wohnen. Es gilt für Busse, Trams und Züge im Tarifverbund Nordwestschweiz. Dazu zählt der Kanton Basel-Stadt, viele Orte in den Kantonen Basel-Landschaft und Aargau sowie das grenznahe Gebiet in Frankreich und Deutschland. Das Abonnement löst du online, am Schalter der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) oder über die BVB-App.

Für unsere Mitarbeitenden gilt ein reduzierter Preis. Löse das U-Abo darum am besten, nachdem du bei uns angefangen hast.

Halbtaxt-Abonnement

Das ist ein Angebot der Schweizer Bundesbahnen (SBB). Damit reist du durch die ganze Schweiz zu einem reduzierten Preis.

Wir schenken dieses Abonnement allen Mitarbeitenden mit einem Arbeitsvertrag von mindestens 12 Monaten.

Generalabonnement (GA) für die ganze Schweiz

Du willst die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, ohne an Billett und Zonen zu denken? Dann ist das GA die perfekte Lösung. Es ist in der ganzen Schweiz gültig – für fast alle Züge, Büsse, Trams, Schiffe, Zahnradbahnen etc.

Führerschein

Dein ausländischer Führerschein ist nach der ersten Einreise in die Schweiz ein Jahr lang gültig. Danach brauchst du einen Schweizer Führerschein. Je nach Ausstellungsland wird dein ausländischer Führerschein entweder umgeschrieben oder dann musst du die praktische Fahrprüfung ablegen.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema findest du beim kantonalen Strassenverkehrsamt. Im Kanton Basel-Stadt ist das die Motorfahrzeugkontrolle.

Unsere Mitarbeitenden können ihr privates E-Auto an mehreren IWB-Standorten kostenpflichtig laden. An den Ladestationen fliesst 100% zertifizierter Ökostrom.

Arbeiten in der Schweiz, Leben im Ausland

Arbeitsbewilligung

Damit du als Grenzgängerin oder Grenzgänger in der Schweiz arbeiten darfst, brauchst du eine Grenzgänger-Bewilligung EU/EFTA. Diese beantragst du im Kanton Basel-Stadt beim Migrationsamt. Dafür brauchst du:

  • entweder den Arbeitsvertrag oder eine Verpflichtungserklärung bei einem verbindlichen Arbeitsangebot
  • die Identitätskarte oder den Reisepass

Krankenversicherung

Du hast die Wahl, ob du dich in der Schweiz oder im Land deines festen Wohnsitzes krankenversichern möchtest.

Homeoffice

Grenzgängerinnen und Grenzgänger dürfen gesetzlich maximal 49.9% der Arbeitszeit im Homeoffice arbeiten. So bleibt die Zuständigkeit für die Sozialversicherungen in der Schweiz. Wir unterstützen und fördern flexible Arbeitszeiten und –modelle. Bei einem 100%-Arbeitspensum kannst du bei IWB bis zu 40% von Zuhause aus arbeiten.