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Elektromobilität

Förderprogramm für Ladeinfrastrukturen in Basel-Stadt

Ratgeber

Ein rosafarbenes Sparschwein steht auf dem Küchentisch. Das Sparschwein symbolisiert das Förderprogramm für Ladestationen in Basel-Stadt.

Die Förderung der Elektromobilität ist ein wesentlicher Bestandteil der Klimapolitik in Basel-Stadt. Mit dem Förderprogramm wird der Aufbau von Ladeinfrastrukturen in Parkhäusern und Parkierungsanlagen gezielt unterstützt. Die Förderbeträge zielen darauf ab, die Dekarbonisierung des motorisierten Verkehrs weiter voranzutreiben und das Netto-Null-Ziel bis 2037 zu erreichen.

Welche Förderbeiträge für E-Mobilität gibt es in Basel-Stadt?

Das Förderprogramm in Basel-Stadt unterstützt die Grundinstallation von Ladeinfrastrukturen. Es werden 60% der Kosten für die Grundinstallation übernommen, pro erschlossenem Parkplatz maximal CHF 1'300.- und bei öffentlichen Ladeparkplätzen maximal CHF 3'500.-.

Förderberechtigt sind die Kosten für die Grundinstallation einer Ladeinfrastruktur (ohne Ladestation). Dies entspricht den Installationen ab dem Hausanschluss bis zu den vorgesehenen Ladepunkten, inklusive Lastmanagement und Kommunikationsanbindung.

Grafik zur Förderung von Ladestationen in Basel-Stadt. Gefördert wird die Grundinstallation.

Das Programm wird vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) verwaltet. Das AUE ist sowohl für die Bewilligung als auch für die Abwicklung der Subventionsanträge zuständig.

Finanzierung des Förderprogramms

Die Finanzierung der Subventionsbeiträge erfolgt durch den sogenannten «Zuschlag für die Elektrifizierung des motorisierten Verkehrs» (ZEM). Dieser wird beim Strombezug an Ladestationen erhoben und beträgt 2.5 Rappen pro kWh. Teilnehmer des Förderprogramms profitieren im Gegenzug von einer Befreiung der Lenkungsabgabe, die 3.1 bis 5.1 Rappen pro kWh beträgt.

Um vom Förderprogramm profitieren zu können, muss daher ein separater Stromzähler (Werkszähler) für die Ladestationsgruppe umgesetzt werden. Bestehende Ladeinfrastrukturen mit separatem Werkszähler bezahlen ebenfalls in den ZEM ein und profitieren gleichzeitig von einer Befreiung der Lenkungsabgabe, womit sich die Stromkosten leicht verringern.

Zeitrahmen der Subvention für Ladestationen

Das Förderprogramm startet am 01.07.2024 und läuft bis zum 31.12.2030. Interessierte erhalten so ausreichend Gelegenheit, von den Fördermöglichkeiten zu profitieren und die Ladeinfrastruktur auf- und auszubauen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Ihre Vorteile mit unserer Unterstützung

Möchten auch Sie von der Förderung profitieren und Ladestationen in Ihrer Liegenschaft oder bei Ihrem Unternehmen installieren? Wir bieten umfassende Unterstützung bei Ihrem Projekt. Von der Beratung und Planung vor Ort bis zur Installation der Ladeinfrastruktur und Abwicklung der Fördergelder.

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