KVA Basel
Wollen Sie wissen, welche Abfälle Sie in der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Basel entsorgen können? Hier finden Sie eine Übersicht und Informationen über Tarife, Öffnungszeiten sowie unseren Umweltbericht.
Abfallanlieferung
In unserer KVA treffen pro Tag im Durchschnitt 800 Tonnen Abfall ein. Sie stammen aus einem Einzugsgebiet mit über 700 000 Einwohnerinnen und Einwohner und rund 200 000 Arbeitsplätzen.
Wir nehmen auch Anlieferungen im Handablad durch Private entgegen und verrechnen sie gemäss Tarifstufe IV. Für bis zu 330 kg gilt ein Minimaltarif von CHF 80.00 pro Lieferung.
Das müssen Sie beachten
- Wertstoffe, recyclebare Abfälle sowie Elektro- und Elektronikabfälle können Sie nicht in der KVA Basel entsorgen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Betreiber der Recyclingparks und –stationen.
- Sie können ausschliesslich mit der Maestro-Karte und Postcard bezahlen.
- Grundsätzlich können wir nur Abfälle aus dem Einzugsgebiet der KVA Basel entgegennehmen. Dazu gehören die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Landkreis Lörrach, Gemeindeverband Abfallwirtschaft unteres Fricktal (GAF) und die Kehrichtverwertung Laufental Schwarzbubenland. Bei Anfragen aus anderen Gebieten entscheiden die Fachstellen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme.
Abfälle, die wir annehmen
Brennbares Kleinsperrgut
- Besen, Schrubber
- Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff
- Holzlatten (max. 5 cm x 5 cm x 120 cm)
- Kisten (max. 50 cm x 50 cm x 100 cm)
- Kleiderständer (Holz)
- Kleinmöbel (max. 50 cm x 50 cm x 100 cm)
- Koffer
- Kunststoff Gebinde (max. 50 l)
- Matratzen (bis 1 m Breite ohne Metallfedern)
- Stühle (Holz/Kunststoff)
- Styropor
Unbrennbare Anteile (z. B. Metallbeine eines Stuhls) müssen Sie selbst entfernen oder der Gegenstand muss als Grobsperrgut entsorgt werden.
Brennbares Grobsperrgut
Bitte beachten Sie, dass auch angeliefertes Grobsperrgut die folgenden Masse nicht überschreiten darf:
Bewilligter Industriemüll und Sonderabfall
Die Verbrennung des Industriemülls und der zugelassenen Sonderabfälle aus Gewerbe- und Industriebetrieben ist beim Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt (AUE) zu deklarieren. Eine entsprechende Zulassungsbestätigung wird Ihnen vom AUE ausgestellt. Diese müssen bei der Abfallanlieferung in der KVA vorgewiesen werden. Die Deklarationspflicht gilt auch für Betriebe, die ihre Abfälle über ein Transport-Unternehmen entsorgen lassen.
Die Zulassungsbestätigung, und bei Sonderabfällen zusätzlich der VeVA-Begleitschein, sind bei der Anlieferung (KVA-Waage) vorzuweisen. Die Abfalldisponenten kontrollieren und tarifieren die Abfälle beim Ablad in der KVA-Annahmehalle. Bei ungenügender Qualität gehen die Folgekosten zuhanden des Abfalllieferanten.
Brennbarer Haushaltsmüll von Gemeinden
Der Haushaltsmüll ist nicht deklarationspflichtig. Er wird durch die öffentliche Abfallentsorgung oder durch Transporteure, die von Gemeinden konzessioniert wurden, eingesammelt. Abfalldisponenten kontrollieren die Haushaltsabfälle beim Ablad in der KVA-Annahmehalle.
Abfälle in Gebührensäcken vermischt mit Sperrmüll werden entsprechend dem höheren Aufwand tarifiert. Bei ungenügender Qualität gehen die Folgekosten zuhanden der Gemeindeabfuhr.
Abfälle und Wertstoffe, die wir nicht annehmen
Brennbare Abfälle und Wertstoffe
- Wertstoffe (Papier, Karton, Altglas, Altmetall u.a.)
- Elektro- und Elektronikabfälle
- Altreifen, Felgen
- Nassabfälle (Schlämme, nasses Herbstlaub und Strassensammelgut, Flüssigkeiten)
- unbehandelte Stäube
- Schwefelhaltige Abfälle, Gummiartikel, Asphalt etc.
- Grünabfälle und andere kompostierbare Abfälle
- Mikrobielle Abfälle
- Leichtentzündliche oder explosive Stoffe
- Asbesthaltiges Material
- Sonderabfälle ohne VeVA-Begleitschein
- Sperrgüter über 2 m Länge und 1 m Breite
- Bahnschwellen (Palisaden, Vollholz)
- Kunststoffteile/Rohre von über 1 m Länge sowie mit mehr als 14 cm Durchmesser
- Kunststoffgebinde grösser als 50 l
- FCKW-haltige Isolationsstoffe
Nicht brennbare Abfälle und Wertstoffe
Die folgenden nicht brennbaren Abfälle nehmen wir nicht an. Sie werden gemäss Abfallreglement/Abfallkalender Ihres Wohnorts eingesammelt.
- Altmetall, Metallleitern
- Badewannen
- Blumenkisten
- Defektes Geschirr
- Fensterglas
- Erde
- Lavabos
- Spiegel
- Steine, Ziegel
Preise
Brennbare Abfälle, die in der KVA keine besondere Behandlung erfordern
Tarifstufe | Beschreibung | Tarif in CHF pro Tonne |
---|---|---|
I (Bahn) | Siedlungsabfälle, von Gemeinden oder Abfallzweckverbänden angeliefert, Abfälle von Betrieben mit mehrjähriger Liefervereinbarung mit der KVA Basel und einem vom Amt für Umwelt und Energie anerkannten Abfallkonzept |
110.00 |
II (Elektro-LKW) | Siedlungsabfälle, von Gemeinden oder Abfallzweckverbänden angeliefert, Abfälle von Betrieben mit mehrjähriger Liefervereinbarung mit der KVA Basel und einem vom Amt für Umwelt und Energie anerkannten Abfallkonzept |
125.00 |
II (fossil betriebene LKW) | Siedlungsabfälle, von Gemeinden oder Abfallzweckverbänden angeliefert, Abfälle von Betrieben mit mehrjähriger Liefervereinbarung mit der KVA Basel und einem vom Amt für Umwelt und Energie anerkannten Abfallkonzept |
135.00 |
IIIe (Elektro-LKW) |
Abfälle von Betrieben, die mit der KVA Basel keine Liefervereinbarung abgeschlossen haben oder kein vom Amt für Umwelt und Energie anerkanntes Abfallkonzept vorweisen können |
140.00 |
III (fossil betriebene LKW) |
Abfälle von Betrieben, die mit der KVA Basel keine Liefervereinbarung abgeschlossen haben oder kein vom Amt für Umwelt und Energie anerkanntes Abfallkonzept vorweisen können |
150.00 |
Abfälle, die eine besondere Behandlung erfordern, schlecht brennen oder die Anlage übermässig abnutzen
Tarifstufe | Beschreibung | Tarif in CHF pro Tonne |
---|---|---|
IV (LKW) |
|
225.00 |
V (LKW) |
|
480.00 |
Angabe der Abfallgebühren exkl. MwSt.
Unsortierte Abfälle mit hohen Wertstoffanteilen müssen den Sortieranlagen der Region zugewiesen werden. Anhand der Abfallqualität wird die Tarifstufe festgelegt und der Waage gemeldet. Zurückgewiesene Abfälle werden mit dem Greiffahrzeug aus den Einschubeinheiten ausgeräumt. Dieser Zeitaufwand ist kostenpflichtig.
Bezahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt vor Verlassen des Areals an der Waage. Bezahlt wird entweder bargeldlos mit Maestro, Postcard oder für Mehrfachanlieferer mittels Monatsrechnung. Eine Bargeld- oder Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.
Sortierte Abfälle in kleiner Stückgrösse (z.B. Gebührensack) bedürfen keiner Aufbereitung und sind deshalb günstiger. Grobsperrige, schadstoffhaltige, nasse und dadurch arbeitsintensive wie auch anlagebelastende Abfälle werden gemäss Aufwand teurer.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, 06:30-17:00 Uhr
(Einfahrt bis 16:45 Uhr)
An folgenden Tagen gelten für die KVA Sonderöffnungszeiten:
Datum | Feiertag | Öffnungszeit |
24.12.2024 | Heiligabend | 06:30-14:00 Uhr |
25.12.2024 | Weihnachten | geschlossen |
26.12.2024 | Stephanstag | geschlossen |
31.12.2024 | Silvester | 06:30-14:00 |
01.01.2025 | Neujahrstag 2025 | geschlossen |
10.03.2025 | Fasnachtsmontag | 06:30-14:00 Uhr |
12.03.2025 | Fasnachtsmittwoch | 06:30-14:00 Uhr |
17.04.2025 | Gründonnerstag | 06:30-14:00 Uhr |
18.04.2025 | Karfreitag | geschlossen |
21.04.2025 | Ostermontag | geschlossen |
30.04.2025 | Mittwoch vor Tag der Arbeit | 06:30-14:00 Uhr |
01.05.2025 | Tag der Arbeit | geschlossen |
28.05.2025 | Mittwoch vor Auffahrt | 06:30-14:00 Uhr |
29.05.2025 | Auffahrt | geschlossen |
09.06.2025 | Pfingstmontag | geschlossen |
01.08.2025 | Nationalfeiertag | geschlossen |
24.12.2025 | Heiligabend | 06:30-14:00 Uhr |
25.12.2025 | Weihnachten | geschlossen |
26.12.2025 | Stephanstag | geschlossen |
31.12.2025 | Silvester | 06:30-14:00 Uhr |
01.01.2026 | Neujahrstag | geschlossen |