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Service-Center

KVA Basel

Wollen Sie wissen, welche Abfälle Sie in der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Basel entsorgen können? Hier finden Sie eine Übersicht und Informationen über Tarife, Öffnungszeiten sowie unseren Umweltbericht.

Abfallanlieferung

In unserer KVA treffen pro Tag im Durchschnitt 800 Tonnen Abfall ein. Sie stammen aus einem Einzugsgebiet mit über 700 000 Einwohnerinnen und Einwohner und rund 200 000 Arbeitsplätzen.

Wir nehmen auch Anlieferungen im Handablad durch Private entgegen und verrechnen sie gemäss Tarifstufe IV. Für bis zu 330 kg gilt ein Minimaltarif von CHF 80.00 pro Lieferung.

Das müssen Sie beachten

  • Wertstoffe, recyclebare Abfälle sowie Elektro- und Elektronikabfälle können Sie nicht in der KVA Basel entsorgen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Betreiber der Recyclingparks und –stationen.
  • Sie können ausschliesslich mit der Maestro-Karte und Postcard bezahlen.
  • Grundsätzlich können wir nur Abfälle aus dem Einzugsgebiet der KVA Basel entgegennehmen. Dazu gehören die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Landkreis Lörrach, Gemeindeverband Abfallwirtschaft unteres Fricktal (GAF) und die Kehrichtverwertung Laufental Schwarzbubenland. Bei Anfragen aus anderen Gebieten entscheiden die Fachstellen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Annahme.

Abfälle, die wir annehmen

Brennbares Kleinsperrgut

  • Besen, Schrubber
  • Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff
  • Holzlatten (max. 5 cm x 5 cm x 120 cm)
  • Kisten (max. 50 cm x 50 cm x 100 cm)
  • Kleiderständer (Holz)
  • Kleinmöbel (max. 50 cm x 50 cm x 100 cm)
  • Koffer
  • Kunststoff Gebinde (max. 50 l)
  • Matratzen (bis 1 m Breite ohne Metallfedern)
  • Stühle (Holz/Kunststoff)
  • Styropor

Unbrennbare Anteile (z. B. Metallbeine eines Stuhls) müssen Sie selbst entfernen oder der Gegenstand muss als Grobsperrgut entsorgt werden.

Brennbares Grobsperrgut

Bitte beachten Sie, dass auch angeliefertes Grobsperrgut die folgenden Masse nicht überschreiten darf:

Annahme von brennbarem Grobsperrgut KVA IWB

Bewilligter Industriemüll und Sonderabfall

Die Verbrennung des Industriemülls und der zugelassenen Sonderabfälle aus Gewerbe- und Industriebetrieben ist beim Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt (AUE) zu deklarieren. Eine entsprechende Zulassungsbestätigung wird Ihnen vom AUE ausgestellt. Diese müssen bei der Abfallanlieferung in der KVA vorgewiesen werden. Die Deklarationspflicht gilt auch für Betriebe, die ihre Abfälle über ein Transport-Unternehmen entsorgen lassen.

Die Zulassungsbestätigung, und bei Sonderabfällen zusätzlich der VeVA-Begleitschein, sind bei der Anlieferung (KVA-Waage) vorzuweisen. Die Abfalldisponenten kontrollieren und tarifieren die Abfälle beim Ablad in der KVA-Annahmehalle. Bei ungenügender Qualität gehen die Folgekosten zuhanden des Abfalllieferanten.

Brennbarer Haushaltsmüll von Gemeinden

Der Haushaltsmüll ist nicht deklarationspflichtig. Er wird durch die öffentliche Abfallentsorgung oder durch Transporteure, die von Gemeinden konzessioniert wurden, eingesammelt. Abfalldisponenten kontrollieren die Haushaltsabfälle beim Ablad in der KVA-Annahmehalle.

Abfälle in Gebührensäcken vermischt mit Sperrmüll werden entsprechend dem höheren Aufwand tarifiert. Bei ungenügender Qualität gehen die Folgekosten zuhanden der Gemeindeabfuhr.

Abfälle und Wertstoffe, die wir nicht annehmen

Brennbare Abfälle und Wertstoffe

  • Wertstoffe (Papier, Karton, Altglas, Altmetall u.a.)
  • Elektro- und Elektronikabfälle
  • Altreifen, Felgen
  • Nassabfälle (Schlämme, nasses Herbstlaub und Strassensammelgut, Flüssigkeiten)
  • unbehandelte Stäube
  • Schwefelhaltige Abfälle, Gummiartikel, Asphalt etc.
  • Grünabfälle und andere kompostierbare Abfälle
  • Mikrobielle Abfälle
  • Leichtentzündliche oder explosive Stoffe
  • Asbesthaltiges Material
  • Sonderabfälle ohne VeVA-Begleitschein
  • Sperrgüter über 2 m Länge und 1 m Breite
  • Bahnschwellen (Palisaden, Vollholz)
  • Kunststoffteile/Rohre von über 1 m Länge sowie mit mehr als 14 cm Durchmesser
  • Kunststoffgebinde grösser als 50 l
  • FCKW-haltige Isolationsstoffe

Nicht brennbare Abfälle und Wertstoffe

Die folgenden nicht brennbaren Abfälle nehmen wir nicht an. Sie werden gemäss Abfallreglement/Abfallkalender Ihres Wohnorts eingesammelt.

 

  • Altmetall, Metallleitern
  • Badewannen
  • Blumenkisten
  • Defektes Geschirr
  • Fensterglas
  • Erde
  • Lavabos
  • Spiegel
  • Steine, Ziegel

Preise

Brennbare Abfälle, die in der KVA keine besondere Behandlung erfordern

Tarifstufe Beschreibung Tarif in CHF pro Tonne
I (Bahn) Siedlungsabfälle, von Gemeinden oder Abfallzweckverbänden angeliefert, 
Abfälle von Betrieben mit mehrjähriger Liefervereinbarung mit der KVA Basel und einem vom Amt für Umwelt und Energie anerkannten Abfallkonzept
110.00
II (Elektro-LKW) Siedlungsabfälle, von Gemeinden oder Abfallzweckverbänden angeliefert, 
Abfälle von Betrieben mit mehrjähriger Liefervereinbarung mit der KVA Basel und einem vom Amt für Umwelt und Energie anerkannten Abfallkonzept
125.00
II (fossil betriebene LKW) Siedlungsabfälle, von Gemeinden oder Abfallzweckverbänden angeliefert, 
Abfälle von Betrieben mit mehrjähriger Liefervereinbarung mit der KVA Basel und einem vom Amt für Umwelt und Energie anerkannten Abfallkonzept
135.00
IIIe (Elektro-LKW)

Abfälle von Betrieben, die mit der KVA Basel keine Liefervereinbarung abgeschlossen haben oder kein vom Amt für Umwelt und Energie anerkanntes Abfallkonzept vorweisen können

140.00
III (fossil betriebene LKW)

Abfälle von Betrieben, die mit der KVA Basel keine Liefervereinbarung abgeschlossen haben oder kein vom Amt für Umwelt und Energie anerkanntes Abfallkonzept vorweisen können

150.00

 

Abfälle, die eine besondere Behandlung erfordern, schlecht brennen oder die Anlage übermässig abnutzen

Tarifstufe Beschreibung Tarif in CHF pro Tonne
IV (LKW)
  • Sperrige Abfälle, die zur einwandfreien Verbrennung zerkleinert werden müssen
  • Einmalige Annahme von Abfällen mit übermässigem Wertstoffanteil
  • Sonderabfälle mit einem geringen Schadstoffanteil
  • Handablad (bis 330 kg gilt ein Minimaltarif von 80.00 CHF/Lieferung)
225.00
V (LKW)
  • Sonderabfälle mit einem hohen Schadstoffanteil
  • Abfälle, die unter Begleitung des KVA-Personals direkt dem Ofen zugegeben werden müssen
  • Abfälle und Schlämme mit erhöhten Wasseranteilen (Trockensubstanz < 30 %)
  • Abfälle die beim Verbrennungsprozess korrosive Verbrennungsgase bilden oder solche, die zu hohen Staubfrachten im Abgas führen
480.00

Angabe der Abfallgebühren exkl. MwSt.

Unsortierte Abfälle mit hohen Wertstoffanteilen müssen den Sortieranlagen der Region zugewiesen werden. Anhand der Abfallqualität wird die Tarifstufe festgelegt und der Waage gemeldet. Zurückgewiesene Abfälle werden mit dem Greiffahrzeug aus den Einschubeinheiten ausgeräumt. Dieser Zeitaufwand ist kostenpflichtig.

Bezahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt vor Verlassen des Areals an der Waage. Bezahlt wird entweder bargeldlos mit Maestro, Postcard oder für Mehrfachanlieferer mittels Monatsrechnung. Eine Bargeld- oder Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.

Sortierte Abfälle in kleiner Stückgrösse (z.B. Gebührensack) bedürfen keiner Aufbereitung und sind deshalb günstiger. Grobsperrige, schadstoffhaltige, nasse und dadurch arbeitsintensive wie auch anlagebelastende Abfälle werden gemäss Aufwand teurer.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 06:30-17:00 Uhr
(Einfahrt bis 16:45 Uhr)

An folgenden Tagen ist die KVA geschlossen:

Datum Feiertag Öffnungszeit
31.12.2023 Silvester geschlossen
01.01.2024 Neujahrstag 2024 geschlossen
19.02.2024 Fasnachtsmontag 06:30-14:00 Uhr
21.02.2024 Fasnachtsmittwoch 06:30-14:00 Uhr
28.03.2024 Gründonnerstag 06:30-14:00 Uhr
29.03.2024 Karfreitag geschlossen
01.04.2024 Ostermontag geschlossen
30.04.2024 Dienstag vor Tag der Arbeit 06:30-14:00 Uhr
01.05.2024 Tag der Arbeit geschlossen
08.05.2024 Mittwoch vor Auffahrt 06:30-14:00 Uhr
09.05.2024 Auffahrt geschlossen
20.05.2024 Pfingstmontag geschlossen
01.08.2024 Nationalfeiertag geschlossen
24.12.2024 Heiligabend 06:30-14:00 Uhr
25.12.2024 Weihnachten geschlossen
26.12.2024 Stephanstag geschlossen
31.12.2024 Silvester 06:30-14:00 Uhr
01.01.2025 Neujahrstag  geschlossen

Anfahrt