Öffentliches Ladenetz
Standorte, Tarife und Informationen zum Ladevorgang finden Sie hier.
Mehr erfahrenHauptsitz IWB
Margarethenstrasse 40, 4002 Basel
Tel.: +41 61 275 51 11
E-Mail: info@iwb.ch
IWB CityCenter
Steinenvorstadt 14, 4051 Basel
Mittwoch bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr
Samstag von 10:00 bis 15:00 Uhr
Der Grosse Rat hat dem Regierungsrat verschiedene parlamentarische Vorstösse zum Thema Elektromobilität überwiesen. Der Regierungsrat hat daraufhin beschlossen, das Thema umfassend zu beleuchten und dem Grossen Rat ein Gesamtkonzept Elektromobilität vorzulegen.
Dieser Ratschlag beantragt dem Grossen Rat:
Bis Ende 2026 sollen sukzessive 170 Quartierladestationen und 30 Schnellladestationen installiert werden. Hier erfahren Sie mehr zum Ratschlag.
Der Grosse Rat hat dem Antrag stattgegeben.
Wir werden sämtliche Anträge in die Planung des Ausbaus des öffentlichen Ladenetzes miteinfliessen lassen. Damit eine Ladestation erstellt wird, sind folgende Voraussetzungen nötig:
Die Details des Prozesses werden in einem Leistungsauftrag zwischen dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt WSU und IWB festgelegt. IWB betreut den Prozess in Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Nach der positiven Prüfung des Antrags erfolgt eine detaillierte Standortbestimmung. Die zuständige Behörde im Leitverfahren ist die Allmendverwaltung. Nutzungsbewilligungen und Verkehrsanordnungen für Ladepunkte auf Gemeindeallmend der Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen werden mit den zuständigen Gemeindebehörden koordiniert.