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Wasserlabor IWB
Neuhausstrasse 31
Postfach
4002 Basel

Telefon 061 275 52 51
Fax 061 275 52 53

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Hygienischer als Mineralwasser
Für das Trinkwasser gelten sehr strenge Qualitätsanforderungen. Kein anderes Lebensmittel wird so häufig und umfassend untersucht wie das Trinkwasser. Die geforderten Qualitätswerte sind in der Hygieneverordnung (HyV) und der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung(FIV) festgeschrieben. In Bezug auf die Bakterienzahlen im Wasser (AMK) gelten für das Trinkwasser sogar strengere hygienische Anforderungen als für Mineralwasser.

Externe Links:
Hygieneverordnung
Fremd- und Inhaltsstoffverordnung
Toleranzwerte und Grenzwerte
In den gesetzlichen Vorschriften wird zwischen Toleranz- und Grenzwerten unterschieden.

Die Qualität des Trinkwassers ist erst beim Überschreiten des Toleranzwertes im Wert vermindert. Eine ernste Gefahr für den Konsumenten besteht aber erst dann, wenn auch Grenzwerte überschritten werden. Ein entsprechend verunreinigtes Wasser darf daher nicht ins Leitungsnetz eingespiesen werden.
Fluoridierung des Trinkwassers
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat im Jahr 2003 entschieden, die Fluoridierung des Trinkwassers als Massnahme zur Karies-Prophylaxe aufzuheben. Seit dem 1. Juli 2003 wird dem Basler Trinkwasser kein Fluorid mehr zugesetzt.