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4002 Basel

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Schalter und Kasse
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Fragen zur Rechnung & zum Forderungsmanagement
Rechnungsstellung
Einsprache und Rekurs
Lastschriftverfahren der Bank oder Post LSVplus /Debit Direct
Angaben für Zahlungen
ARA-Gebühr, Lenkungs- und Förderabgabe
Netznutzungsentgelt
CO2-Abgabe
Zahlungsfristen
Gebühren
Gesetze und Verordnungen
Merkblätter in verschiedenen Sprachen

Erklärungen & Erläuterungen zu den
Rechnungen (PDF 172 KB)
Detailblättern (PDF 232 KB)
kantonalen Abgaben

Sollten sie weitere Fragen zu Ihrer Rechnung haben, rufen Sie bitte unser Call-Center unter der Nummer 061 275 52 52 an oder schreiben Sie eine E-Mail an rechnung@iwb.ch.
Sie erhalten in der Regel pro Jahr zwei Teilrechnungen sowie eine Jahresrechnung nach der Selbstablesung. Die Teilrechnungen werden auf Basis des Vorjahresverbrauchs erstellt, die Jahresrechnung aufgrund der Zählerablesung. Die geleisteten Zahlungen werden bei der Jahresrechnung in Abzug gebracht.
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Gegen die Rechnungen der IWB können Sie innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung (Rechnungsdatum) mit schriftlicher Begründung Einsprache erheben. Wir entscheiden über die Einsprache in Form einer rekursfähigen und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehenen Verfügung. Gegen unsere Verfügungen kann beim Regierungsrat Rekurs erhoben werden.
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Wenn Sie von den Vorzügen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs profitieren wollen, füllen Sie bitte unser oline-Formular aus.
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Inlandzahlungen
PC-Konto 40-65-9
Postcheckamt Basel
Auslandzahlungen
Bankkonto-Nr./IBAN
Swift
Bankadresse
IBANCH7700770020059000587
BKBBCHBB
Basler Kantonalbank
Spiegelgasse 2
4051 Basel


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ARA-Gebühr, Lenkungs- und Förderabgabe
Die ARA-Gebühr (Abwassergebühr) wird zusammen mit dem Wassertarif, die Lenkungs- und Förderabgabe mit dem Elektrizitätstarif erhoben. Wir führen im Auftrag des Amtes für Umwelt und Energie Basel-Stadt oder der entsprechenden Wohngemeinde das Inkasso der ARA-Gebühr sowie der Lenkungs- und Förderabgabe durch.
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Seit der Tarifrevision vom 1.1.2007 erfolgt bei den IWB die Stromverrechnung getrennt nach Netznutzung und Energiebezug. Dies entspricht einer gesetzlichen Anforderung hinsichtlich einer künftigen Strommarktöffnung.

Des Netznutzungsentgelt ist das Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur. Damit bezahlt der Verbraucher die Kosten, die dem Netzbetreiber für den Transport der benötigten Energie zur Verbrauchsstelle entstehen.
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Bundesrat und Parlament beschlossen 2007 eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe. Die Abgabe wird beim Import fossiler Energieträger erhoben. Die Energieversorger sind verpflichtet, der Kundschaft die CO2-Abgabe vollständig weiterzubelasten. Damit soll nach Auffassung des Bundes beim Verbrauch von Heizenergie ein Lenkungseffekt erzielt werden. Die Lenkungsabgabe auf Bundesebene wird der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft anschliessend zeitversetzt zurück verteilt.

Da die Schweiz 2008 die Ziele des CO2-Gesetzes nicht erreichte, erhöht sich ab 2010 gemäss Bundesvorgabe die CO2-Abgabe für Erdgas und Fernwärme. Weitere Informationen für Erdgaskunden und für Fernwärmekunden.
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Die IWB Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
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Energie-Rechnungen
Für die Mahnung wird eine Gebühr von CHF 43.- (inkl. MWST) erhoben. Für die Energieunterbrechung wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 100.- bis 200.- verrechnet. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt erst, wenn alle fälligen Zahlungsausstände inkl. Gebühren gegenüber den IWB vollumfänglich beglichen sind. Für die Betreibungsandrohung wird eine Gebühr von CHF 43.- (inkl. MWST) erhoben.
Rechnungen der Kehrrichtverwertung KVA
Für die Anlieferungssperre wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 200.- (zzgl. MWST) verrechnet. Die Anlieferungssperre bleibt solange bestehen, bis alle fälligen Zahlungsausstände inkl. Umtriebsentschädigung vollumfänglich beglichen sind.
Dienstleistungsrechnungen
Für die zweite Mahnung (Betreibungsandrohung) wird eine Gebühr von CHF 43.- (inkl. MWST) verrechnet.
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Diese Gesetze und Verordnungen des Kantons BS regeln die Abgabe von Energie und Trinkwasser:




Energiegesetz (PDF 95 KB)
Verordnung zum Energiegesetz (PDF 194 KB)
Gesetz über die Versorgung des Kantons Basel-Stadt mit Energie und Trinkwasser (PDF 100 KB)
Elektrizität (PDF 123 KB)
Elektrizitätstarife (Link)
Netznutzungsentgelte (PDF 42 KB)
Erdgas (PDF 116 KB)
Erdgastarife (Link)
Fernwärme (PDF 116 KB)
Fernwärmetarife (Link)
Trinkwasser (PDF 130 KB)
Trinkwassertarife (PDF 100 KB)
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Merkblätter in verschiedenen Sprachen:
Zahlungsverkehr - Mahnwesen - Energieunterbrechung (PDF 957 KB, Deutsch)
Payment Procedure - Reminding Procedure - Energy Supply Cut-Off
(PDF 912 KB, English/Englisch)
(PDF 1091 KB, Tamil/Tamilisch)
(PDF 1130 KB, Greek/Griechisch)
Paiements - Mises en demeure - Interruptions de l’alimentation en énergie
(PDF 1079 KB, Französisch)
Pagamenti - solleciti - interruzione della fornitura energetica
(PDF 922 KB, Italienisch)
Platni promed - opominjanje - prekid energije
(PDF 924 KB, Bosnisch)
Pagamentos - Avisos de cobrança - Corte de energia
(PDF 862 KB, Portugiesisch)
Servicio de pagos - Monitorio - Corte de energia
(PDF 896 KB, Spanisch)

(PDF 926 KB, Türkisch)
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