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KVA Basel
Kehricht- verwertungsanlage
Hagenaustrasse 40
4056 Basel

Telefon 061 275 50 07
Fax 061 322 61 71

Lageplan KVA
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Abfallgebühren ab 01.09.2008
Brennbare Abfälle, die in der KVA keine besondere Behandlung erfordern:

Tarifstufe I: CHF 140.-/t (Anlieferung per Bahn)
Siedlungsabfälle, die von Gemeinden oder Abfallzweckverbänden
angeliefert werden
Abfälle von Betrieben, die mit der KVA Basel eine mehrjährige Liefervereinbarung abgeschlossen haben und ein vom Amt für Umwelt und Enerige anerkanntes
Abfallkonzept vorweisen können
Tarifstufe II: CHF 160.-/t (Anlieferung per LKW)
Siedlungsabfälle, die von Gemeinden oder Abfallzweckverbänden angeliefert werden
Abfälle von Betrieben, die mit der KVA Basel eine mehrjährige Liefervereinbarung abgeschlossen haben und ein vom Amt für Umwelt und Energie anerkanntes Abfallkonzept vorweisen können
Tarifstufe III: CHF 175.-/t (Anlieferung per LKW)
Abfälle von Betrieben, die mit der KVA Basel keine Liefervereinbarung abgeschlossen haben oder kein vom Amt für Umwelt und Energie
anerkanntes Abfallkonzept vorweisen können
Abfälle, die eine besondere Behandlung erfordern, schlecht brennen, oder die Anlage übermässig abnutzen:

Tarifstufe IV: CHF 225.-/t
Sperrige Abfälle, die für eine einwandfreie Verbrennung zerkleinert werden müssen
Einmalige Annahme von Abfällen mit übermässigem Wertstoffanteil (*)
Sonderabfälle mit einem geringen Schadstoffanteil (*)
Handablad (Minimaltarif CHF 80.-/Lieferung bis 330 kg)
Tarifstufe V: CHF 480.-/t
Sonderabfälle mit einem hohen Schadstoffanteil (*)
Abfälle, die unter Begleitung des KVA-Personals direkt dem Ofen zugegeben werden müssen
Abfälle und Schlämme mit erhöhten Wasseranteilen (Trockensubstanz<30%)
Abfälle die beim Verbrennungsprozess korrosive Verbrennungsgase bilden oder solche, die zu hohen Staubfrachten im Abgas führen (*)

Unsortierte Abfälle mit hohen Wertstoffanteilen müssen den Sortieranlagen der Region zugewiesen werden.

(*) Die Kriterien für die Einordnung in die Tarifstufe IV oder V werden zusammen mit den Umweltfachstellen beider Basel definiert und werden bereits in das Zulassungsverfahren einfliessen (Fussnote ist Bestandteil des Erlasses)
Abfallgebühren ohne
Mehrwertsteuer