Abfallgebühren ab 01.09.2008
Brennbare Abfälle, die in der KVA keine besondere Behandlung erfordern:
| Tarifstufe I: CHF 140.-/t (Anlieferung per Bahn) |
Siedlungsabfälle, die von Gemeinden oder Abfallzweckverbänden
angeliefert werden
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Abfälle von Betrieben, die mit der KVA Basel eine mehrjährige Liefervereinbarung abgeschlossen haben und ein vom Amt für Umwelt und Enerige anerkanntes
Abfallkonzept vorweisen können
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| Tarifstufe II: CHF 160.-/t (Anlieferung per LKW) |
| Siedlungsabfälle, die von Gemeinden oder Abfallzweckverbänden angeliefert werden |
Abfälle von Betrieben, die mit der KVA Basel eine mehrjährige Liefervereinbarung abgeschlossen haben und ein vom Amt für Umwelt und Energie anerkanntes Abfallkonzept vorweisen können
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| Tarifstufe III: CHF 175.-/t (Anlieferung per LKW) |
Abfälle von Betrieben, die mit der KVA Basel keine Liefervereinbarung abgeschlossen haben oder kein vom Amt für Umwelt und Energie
anerkanntes Abfallkonzept vorweisen können |
Abfälle, die eine besondere Behandlung erfordern, schlecht brennen, oder die Anlage übermässig abnutzen:
Tarifstufe IV: CHF 225.-/t
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Sperrige Abfälle, die für eine einwandfreie Verbrennung zerkleinert werden müssen
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Einmalige Annahme von Abfällen mit übermässigem Wertstoffanteil (*)
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Sonderabfälle mit einem geringen Schadstoffanteil (*)
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Handablad (Minimaltarif CHF 80.-/Lieferung bis 330 kg)
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Tarifstufe V: CHF 480.-/t
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| Sonderabfälle mit einem hohen Schadstoffanteil (*) |
| Abfälle, die unter Begleitung des KVA-Personals direkt dem Ofen zugegeben werden müssen |
| Abfälle und Schlämme mit erhöhten Wasseranteilen (Trockensubstanz<30%) |
| Abfälle die beim Verbrennungsprozess korrosive Verbrennungsgase bilden oder solche, die zu hohen Staubfrachten im Abgas führen (*) |
Unsortierte Abfälle mit hohen Wertstoffanteilen müssen den Sortieranlagen der Region zugewiesen werden.
(*) Die Kriterien für die Einordnung in die Tarifstufe IV oder V werden zusammen mit den Umweltfachstellen beider Basel definiert und werden bereits in das Zulassungsverfahren einfliessen (Fussnote ist Bestandteil des Erlasses)
Abfallgebühren ohne
Mehrwertsteuer