Alles geht über die Waage
Jede Lieferung wird an der Waage erfasst. Angenommen werden:
 | brennbarer Haushaltsmüll |
 | bewilligter Industriemüll |
 | einzelne Sonderabfälle |
Anhand der Abfallqualität wird die Tarifstufe festgelegt und der Waage gemeldet. Die zurückgewiesenen Abfälle werden mit dem Greiffahrzeug aus den Einschubeinheiten ausgeräumt. Dieser Zeitaufwand ist kostenpflichtig. Die Rechnungsstellung erfolgt vor Verlassen des Areals an der Waage. Bezahlt wird entweder bar, mit Kreditkarte (Maestro, Postcard) oder für Mehrfachanlieferer mittels Monatsrechnung.
Haushaltsmüll
Der Haushaltsmüll ist nicht deklarationspflichtig. Er wird durch die öffentliche Abfallentsorgung oder durch Transporteure, die von Gemeinden konzessioniert wurden, eingesammelt. Die Haushaltsabfälle werden durch die Abfalldisponenten beim Ablad in der KVA-Annahmehalle kontrolliert.
Abfälle in Gebührensäcken vermischt mit Sperrmüll werden entsprechend dem höheren Aufwand tarifiert. Bei ungenügender Qualität gehen die Folgekosten zuhanden der Gemeindeabfuhr.
Industriemüll
Die Verbrennung des Industriemülls und der zugelassenen Sonderabfälle ist bei der kantonalen Fachstelle zu deklarieren und bewilligen. Eine entsprechende Zulassungsbestätigung wird Ihnen zugestellt, die Sie bei der Abfallabgabe in der KVA vorweisen müssen.
Hier können Sie eine Zulassung bestellen:
Zulassung für Industrie- und Snderabfälle
Die kantonalen Behörden und deren Fachstellen beider Basel geben Ihnen gerne Auskunft:
Kanton Basel-Stadt und übrige Gebiete
Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt
Hochbergstrasse 158, 4019 Basel
www.aue-bs.ch;
bdaue@bs.ch
Telefon 061 639 22 22
Fax 061 639 23 23
Kanton Basel-Landschaft
Amt für Umweltschutz und Energie Basel-Landschaft
Tel. 061 552 55 05 (Sekretariat)
Fax 061 552 69 84
E-Mail