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Die neue Energieverordnung des Kantons Basel-Stadt ist rückwirkend auf 1.1.2010 in Kraft getreten. Sie geht weiter als die vom Bund vorgeschriebenen Bauvorschriften im Energiebereich. Damit behält Basel seine schweizweite Pionierrolle im Bereich erneuerbarer Energien.
Die neuen Verordnung hat vor allem die Vorschriften im Bereich Wärmedämmung und Wassererwärmung in Häusern verschärft. Das ist insofern nachvollziehbar, als das der Wärmeverbrauch in Gebäuden die Hälfte des Energieverbrauchs im Kanton ausmacht.

In der Energieverordnung sind aber auch Fördergelder von erneuerbaren Energien und Sparmassnahmen verankert. Damit will Basel besonders innovative Bauherren beim Neubau oder Sanierung unterstützen.

Thomas Fisch, Leiter der Energiefachstelle des Amtes für Umwelt und Energie erläutert im Interview die wichtigsten Eckpunkte.
Eine Übersicht zeigt, wo im Haus erneuerbare Energien eingesetzt werden können und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um Fördergelder beziehen zu können.
Der Interview zum Download: PDF 221 KB
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Die Übersicht, wofür und wie Fördergelder bezogen werden können zum Download:
PDF 147 KB
Links zu diesem Artikel:
Energiefachstelle des Amts für Umwelt und Energie www.energie.bs.ch
IWB Energieberatung

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