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CO2-Abgabe
Bundesrat und Parlament beschlossen 2007 eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe. Die Abgabe wird beim Import fossiler Energieträger erhoben. Die Energieversorger sind verpflichtet, der Kundschaft die CO2-Abgabe vollständig weiterzubelasten. Damit soll nach Auffassung des Bundes beim Verbrauch von Heizenergie ein Lenkungseffekt erzielt werden.

Die Lenkungsabgabe auf Bundesebene wird der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft anschliessend zeitversetzt zurück verteilt.
Deutlich höhere Abgabe ab 2010
Die Schweiz hat die Ziele des CO2-Gesetzes nicht erreicht. Die hierin festgelegten Reduktionsziele für Treibhausemissionen wurden überschritten. Dadurch erhöht sich ab 2010 gemäss Bundesvorgabe die CO2-Abgabe. Für Fernwärme kann die exakte Abgabe pro Kilowattstunde (kWh) erst Anfang 2010 berechnet werden. Entscheidend hierfür ist, wie hoch der Anteil der fossilen Energieträger für die Fernwärmeproduktion im Jahr 2009 war. Fernwärmekunden können aber, aufgrund der klimafreundlichen Produktion von Fernwärme, davon ausgehen, dass sie meist mehr Rückerstattung erhalten, als sie an CO2-Abgabe entrichten müssen.
Klimafreundlicher Energiemix
Im Energiemix der Fernwärme wird nur der Anteil an fossilen Brennstoffen belastet, der für die Fernwärmeproduktion tatsächlich eingesetzt wird. Der hohe Anteil von CO2-befreiten Energieträgern im Energiemix der Fernwärme ermöglicht es, eine wesentlich geringere CO2-Belastung auszuweisen als fossile Brennstoffe. Mit der Inbetriebnahme des Holzkraftwerkes Ende 2008, ist der Anteil von CO2-befreiten Energieträgern weiter angestiegen, wodurch die Abgabehöhe für Fernwärmekunden weiter sinkt.
Fernwärme-Mix im 2009
Befreit von CO2-Abgabe CO2-abgabepflichtig
43.7 % Kehricht 40.7 % Erdgas
2.2 % Klärschlamm 0,6 % Heizöl extra leicht
11.8 % Holz 1.0 % Diverse
Anteil verschiedener Energieträger an der Fernwärmeproduktion:
Mit CO2-Abgabe sinken meist die Heizkosten
Als Ihr Fernwärme-Versorger sind wir gesetzlich verpflichtet, die neue Abgabe seit dem 1. Januar 2008 zu erheben und an den Bund abzuliefern. In der Rechnung ist die CO2-Abgabe extra ausgewiesen. Im Sinne einer Lenkungsabgabe werden die eingezogenen Gelder wieder über die Sozialversicherungen an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückgezahlt.

Ihre jährliche Mehrbelastung durch die CO2-Abgabe hängt stark von Gebäudeart, Wohnfläche, Wärmeisolation und Haushaltsgrösse Ihrer Wohnung oder Liegenschaft ab. Im Unternehmen ist das Verhältnis zwischen AHV-Lohnsumme und Energieverbrauch entscheidend.

Antworten auf Ihre Fragen finden Sie auch hier.
Ein Beispiel:
Ein Dreipersonen-Haushalt in einem Mehrfamilienhaus neuerer Bauart hat mit der CO2-Abgabe zwar jährliche Mehrkosten von rund 8,20 Franken haben, gleichzeitig jedoch eine Rückerstattung in sechsfacher Höhe von 48 Franken erhalten.

Fast alle Privathaushalte mit Fernwärmeanschluss erhalten mehr Rückerstattung als sie an CO2-Abgabe bezahlen. Weitere Rechenbeipiele 1-4-Personenhaushalte finden Sie für hier.