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Blitzschutz
Blitzschutzanlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand gehalten sein, dass sie jederzeit wirksam sind. Je nach Personenbelegung, Geschosszahl, Bauart, Lage, Ausdehnung und Nutzung sind Bauten und Anlagen mit ausreichend dimensionierten Blitzschutzanlagen auszurüsten.

In Zweifelsfällen entscheidet die Feuerpolizei, ob Bauten und
Anlagen gegen Blitzschlag zu schützen sind.
Kantonale Fachstelle Blitzschutz:
Feuerpolizei Basel-Stadt Telefon 061 205 30 00
www.Gebäudeversicherung Basel-Stadt/Blitzschutz
Wie wirkt sich ein Blitz aus?
Brand
Ein Blitz erzeugt an seiner Einschlagstelle Temperaturen bis zu 30000 Grad. Wird ein Gebäude entzündet, breitet sich das Feuer explosionsartig aus. (Thermische Wirkung)

Sprengung
Schlägt der Blitz in eine feuchte Mauer, verdampft das Wasser schlagartig. Kamine, Verputze und Mauersteine werden aufgesprengt. Die Explosion ist hörbar als harmloser Donner. (Dynamische Wirkung)

Überspannung
Die starken Magnetfelder, welche ein Blitz entstehen lässt, verursachen eine Überspannung an Leitungen, elektrischen Apparaten und Geräten in einem grösseren Umfeld. Dies kann Schäden zur Folge haben. (Indirekte Auswirkungen)

Menschen oder Tiere, die von einem Blitz getroffen werden, erleiden oft lebensgefährliche Verletzungen.
Eine Blitzschutzanlage schützt!
Die vier Elemente einer Blitzschutzanlage:
1. Fangleiter
Aus Kupferdraht 8 mm (Prinzip Faraday-Käfig).
2. Ableitungen
Kupferdrähte 8 mm und leitfähige Gebäudeteile (z.B. Dachrinnen,
Metallgeländer, Blechverkleidungen etc.) werden einbezogen.
3. Erdungen
Mit der Erdung wird die Blitzenergie in den Boden abgeleitet und
endgültig unschädlich gemacht.
4. Innerer Blitzschutz
Erdung der Metallteile im Gebäudeinnern (Wasserleitungen,
Gasleitungen, Heizungsrohre etc.) und der elektrischen Installationen (Potenzialausgleich).

Ein geeignetes Überspannungsschutzkonzept hilft Schäden an
empfindlichen Geräten zu reduzieren.